Anleitung zum Heilpraktiker-Werden

Heilpraktiker/in für Psychotherapie in Berlin und Brandenburg, wie wird man das?



Sie benötigen für Ihre psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland die Heilerlaubnis als Heilpraktiker/in nur für Psychotherapie, wenn Sie nicht Arzt/Ärztin, approbierte/r Psychotherapeut/in oder schon Heilpraktiker/in sind. Ohne eine solche Grundlage ist eine berufliche/ psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland nicht erlaubt. Als psychotherapeutische Tätigkeit gilt dabei jede Art von Gesprächs- oder Körperarbeit, die auf die Beseitigung von psychischen Störungen zielt, unter Umständen also auch Coaching. Mit dem Heilpraktiker-Psychotherapie sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Ausserdem wird der Heilpraktiker-Psychotherapie zunehmend als Qualitätssiegel wahrgenommen.

Die Heilpraktiker-Psychotherapie-Zulassung ist der leichteste Weg, eine Erlaubnis zum Ausüben der Psychotherapie zu erhalten. Für die Zulassung ist es nur erforderlich, dass Sie über 25 Jahre alt sind, mindestens die Hauptschule besucht haben, frei von schweren Krankheiten sind und beim zuständigen Gesundheitsamt eine Überprüfung absolvieren. Als Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie darf man im Grunde jedes psychotherapeutische Verfahren berufsmäßig (als Arbeit) oder gewerbsmäßig (gegen Geld) ausüben.
In der Prüfung verlangt man vor allem Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen seelischen Krankheitslehre sowie einige Rechtskenntnisse. Die Prüfung hat in den meisten Bundesländern 2 Bestandteile:

1. Schriftliche Prüfung mit 28 Multiple-Choice-Fragen
2. Mündliche Prüfung mit psychiatrischen Fragen und Rechtsfragen.

Haben Sie die Prüfung bestanden, dürfen Sie nach dem Heilpraktikergesetz psychotherapeutisch tätig sein. Sie dürfen Honorar dafür nehmen und Ihre Patienten dürfen mit den privaten Krankenkassen abrechnen.


Voraussetzungen

     * Vollendung des 25. Lebensjahrs
     * mindestens Hauptschule
     * keine schwere Straftat
     * so gesund und vor allem suchtfrei sein, dass man in der Lage ist, die Tätigkeit auszuüben
     * Zahlung einer Verwaltungsgebühr (derzeit 400.- € in 2 Raten)
     * Nachweisen durch eine Überprüfung, dass man keine Gefahr darstellt und für die Tätigkeit geeignet ist.

Anmeldung
Die Anmeldung beim zuständigen Bezirksamt, genauer beim zuständigen Gesundheitsamt. In Berlin sind für die Heilpraktiker-Überprüfung zwei Gesundheitsämter für alle Bezirke zuständig. Einmal das Gesundheitsamt Lichtenberg. Dies ist zuständig für folgende Bezirke:

     * Mitte
     * Friedrichshain-Kreuzberg
     * Pankow
     * Spandau
     * Lichtenberg
     * Reinickendorf


Wenn man in einem dieser Bezirke wohnt, muss man sich also an das Gesundheitsamt Lichtenberg wenden, und zwar an den Heilpraktikerbereich.

Gesundheitsamt Lichtenberg, Heilpraktiker-Bereich
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Tel.: 90296-7508
Tel.: 90296-7514

Tel.: 90296-7544

Fax: 90296-777514
 
Die Bewohner anderer Bezirke wenden sich an das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Heilpraktiker-Angelegenheiten. Hier die Daten:

Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg:
Rathausstraße 27, 12105  Berlin
Tel.: 90277-7271

Fax: 90277-7504
Sprechzeiten
Di. u. Do 9.00-12.00 Uhr



In Brandenburg meldet man sich bei seinem örtlichen Gesundheitsamt an. Dieses leitet die Unterlagen nach Potsdam weiter, wo auch die Prüfung stattfindet.

Verfahren:
Es gibt Anmeldeformulare, die man bei den Gesundheitsämtern downloaden kann (siehe Linkseite) oder beim Infoabend bekommt. Wenn man sich beim Gesundheitsamt angemeldet hat erhält man einen Brief, auf dem angekreuzt ist, was man noch an Unterlagen beibringen soll. Dies sind – entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen – vor allem folgende Unterlagen:

     * Lebenslauf
     * Meldebescheinigung
     * Schulabschlußzeugnis (mind. Hauptschule) oder
     * Letztes Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung, Fachschule, Universität etc.

Außerdem ist - oft auch später - noch einzureichen:

     * Polizeiliches Führungszeugnis (keine schwere Straftat)
     * Ärztliches Attest über Gesundheit und Suchtfreiheit (vom Hausarzt)
     * Zahlung einer Schutzgebühr (wird später mit der Prüfungsgebühr verrechnet).

Auf dem Formular für Lichtenberg kann man einen Wunschtermin für die schriftliche Prüfung angeben (Oktober oder März). Klappt es zu dem Wunschtermin nic


ht, kommt man automatisch auf die Warteliste. Das Formular für Tempelhof sieht keine Wartelisten-Option vor, obwohl sie eine Warteliste haben. Hier muss man den Terminwunsch mit der Hand drunterschreiben. Auf dem Tempelhofer Formular stehen die ersten drei erwünschten Beilagen drauf (Lebenslauf, Meldebescheinigung und Schulabschlosszeugnis, alternativ Zeugnis der Berfusausbildung). Für Lichtenberg stehen sie nicht drauf, hier kommt nach der Anmeldung ein Brief mit der Anforderung der gewünschten Unterlagen.

Sie sind herzlich eingeladen zum nächsten Informationabend:

Mittwoch, 13. Dezember 2023 um 19.00 Uhr als Online-Video-Infoabend.

Wie das geht? Schreiben Sie mir eine Email!

Sie können auch das Kontakt-Formular unten auf der Seite nutzen!


Nach der Anmeldung erhält man einen Brief mit dem offiziellen Termin und dem Ort für die schriftliche Überprüfung sowie mit der Aufforderung zur Zahlung der Schutzgebühr (zur Zeit 90.-) und später zur ersten Rate (zur Zeit 110.- für die schriftliche Prüfung). Die zweite Rate von 200.- zahlt man zur mündlichen Prüfung. Die meisten Interessenten kommen heute in Berlin etwa nach einem halben bis einem Jahr zur schriftlichen Prüfung. Es gibt eine Warteliste, auf die man sich zur Sicherheit setzen lassen sollte (siehe oben). Brandenburger melden sich bei ihrem örtlichen Gesundheitsamt an, und zwar im Juli für die Oktoberprüfung und im Dezember für die Märzprüfung. Alle, die sich in diesen Monaten angemeldet haben, kommen zum Wunschtermin dran. Die Überprüfung findet für ganz Brandenburg zentral in Potsdam statt.


Prüfung:
Ganz offiziell ist es keine Prüfung, sondern eine Überprüfung. Einer Prüfung geht eine spezifische Ausbildung voraus, was hier (zumindest in Berlin) nicht verlangt wird. Hier wird lediglich nur das Wissen und der richtige Umgang mit Patienten überprüft. Es ist eine Überprüfung der Kenntnisse – und der Person – eines Kandidaten. Das Gesundheitsamt Potsdam besteht allerdings auf einer Therapieausbildung, zum Beispiel
diese hier. Das erfährt man allerdings nicht bei der Anmeldung, sondern erst in der mündlichen Prüfung. Man sollte also vor der Prüfung eine machen. In Berlin wird eine Therapieausbildung auch gern gesehen, alternativ eine Arbeit im sozialen Bereich oder an der Schule, es wird aber vor allem gewertet, wie man in der mündlichen Prüfung performt.

Schriftlicher Teil:

Die schriftliche Prüfung ist für alle Bundesländer, die sich an ihr beteiligen, gleich. Sie findet in diesen Bundesländern am selben Tag statt: 2. Mittwoch im Oktober und 3. Mittwoch im März um 9.00 Uhr morgens. Sie dauert 60 Minuten. (Ein paar Minuten gehen für Erklärungen drauf, zehn Minuten vor Schluss wird man aufgefordert, die Lösungsbuchstaben vom Fragebogen auf das Lösungsblatt zu übertragen). Man hat also 45 Minuten reine Arbeitszeit. In dieser Zeit muss man 28 Multiple-Choice-Fragen beantworten, hauptsächlich zu Themen aus der Psychopathologie, aber oft auch ein oder zwei zum Heilpraktiker-Gesetz, zum Betreuungs- oder Unterbringungsrecht oder zu bestimmten Aspekten des Strafrechts (verminderte Schuldfähigkeit). Man muss 75% der Fragen richtig haben, also 21 Fragen, um die Prüfung zu bestehen

Man kann zwar nie genau wissen, wie die Fragen der kommenden Prüfung aussehen (egal, was euch irgendeiner vorflunkert), es gibt allerdings Erfahrungen aus den bisherigen Prüfungen. Das Sachgebiet ist zwar groß, aber durchaus begrenzt.

Vor der Prüfung muss man sich unbedingt an einem dafür vorgesehenen Tisch registrieren lassen und dazu seinen gültigen Ausweis vorzeigen. Während der Prüfung darf man nicht essen, nicht trinken und nicht auf die Toilette (man könnte ja z.B. den Telefonjoker machen). 14 Tage nach der Prüfung kann man die Lösungen auf der Website des Gesundheitsamts Ansbach einsehen. Man kann aber auch, wenn man an einem meiner Kurse teilgenommen hat, am Prüfungstag zur "Prüfungsparty" kommen: Fröhliches gemeinsames Fragebogenlösen. Ich garantiere: Die Stimmung ist auch ganz ohne Alkohol besser als auf dem Fussballplatz.

Mündliche Prüfung:
Hat man seine mindestens 21 Fragen richtig beantwortet, kommt nach einigen Wochen ein Brief mit dem Termin für die mündliche Überprüfung. Bei dieser Prüfung geht es nicht nur um das Wissen des Kandidaten, sondern auch darum, ob sie oder er in der Lage ist, Patienten mit schweren Erkrankungen sachgerecht „aufzufangen“, ggf. weiterzuleiten und Gefahren entgegenzutreten. Daher spielen schwerere Erkrankungen und auch die rechtliche Materie eine größere Rolle. In der mündlichen Prüfung sitzt man meist mit 1 oder 2 Kandidaten zusammen. Die Prüfung dauert pro Kandidat 30 Minuten und gliedert sich typischerweise in 2 Abschnitte, eine Rechtsfrage und eine psychopathologische Frage. Die Fragen stehen auf Karten, welche nach dem Zufallsprinzip gezogen werden. Bei den Rechtsfragen spielen vor allem folgende Gesetze bzw. Rechtsthemen eine Rolle:

     * Betreuungsgesetz
     * Gesetz für psychisch Kranke
     * Heilpraktiker-Gesetz
     * Berufsrechtliches Umfeld des Heilpraktikers
     * Aufklärung über psychotherapeutische Antragsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen


Der neue Powerkurs hat begonnen. Sie können noch mitmachen.

 Neu: Ausbildung in integrativer Hypnotherapie!


Bei den psychiatrischen Fragen kann jedes Thema aus dem Bereich der Psychopathologie drankommen, allerdings mit Betonung auf den schwereren Störungen. Für die Fragen der mündlichen Prüfung gilt ähnliches wie für die Fragen der schriftlichen Prüfung: Man weiß zwar nicht genau, was drankommen wird, aber es gibt Erfahrungswerte anhand der bisherigen Fragen. Wir haben eine große Zahl von mündlichen Prüfungsberichten hier gesammelt.

Bei der mündlichen Prüfung gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Prüfungsämtern Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg und Brandenburg. Von den Anforderungen an den Wissensstoff her sind sie sich aber sehr ähnlich.

Wenn man die Prüfung bestanden hat darf man im Grunde jedes psychotherapeutische Verfahren anwenden. Man darf eine Praxis eröffnen und Geld für die Behandlung verlangen. Man darf aber vor allem zwei Dinge nicht:

    * Man darf nicht rein körperliche Störungen behandeln oder mit invasiven (eindringenden) körperlichen Mitteln psychische Störungen therapieren. Man darf ausschließlich psychotherapeutisch behandeln, also mit Gespräch und Übungen. Körperübungen zur Entspannung, Beeinflussung der Stimmung oder zum Herstellen bzw. Wiedererlangen einer früher erlebten Stimmungslage sind ok. Dabei darf man die Patienten auch anfassen. Man darf aber nicht: Massieren, Spritzen geben, Akkupunktur, Akkupressur oder Chiropraktik betreiben, Glieder einrenken etc. Man darf auch keine Medikamente verabreichen oder verordnen, auch keine homöopathischen Medikamente. Eine gute Tasse Tee zur Stimmungsauflockerung ist natürlich erlaubt.

    * Man darf sich nicht Psychotherapeut oder Psychotherapeutin nennen. Dieser Titel ist geschützt durch das Psychotherapeuten-Gesetz. Offiziell heißt man "Heilpraktiker(in) eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie". Man darf aber seinen Namen nennen mit dem Zusatz „Psychotherapie nach HPG“, auch mit der Beschreibung des Verfahrens, das man anwenden möchte, also etwa „Martina Meyer, Gestalttherapie, Psychotherapie nach HPG“ oder auch "Martina Meyer, NLP-Therapeutin, Psychotherapie nach HPG", oder eben einfach "Manfred Müller, Psychotherapie nach HPG".

Nach bestandener Prüfung darf man die zweite Rate der Verwaltungsgebühr zahlen und bekommt die Zulassungsurkunde ausgehändigt. (Eigentlich ist es ein Erlaubnisbescheid, dass man heilen darf ohne Approbation.) Die Zulassung kann einem nicht ohne weiteres wieder weggenommen werden. Was man hat, hat man also. Es sei denn, man begeht eine schwere Straftat oder verstößt in erheblichem Maße gegen die eben genannten Auflagen.

Eigene Praxis und Krankenkassen:
Will man eine Praxis eröffnen, so muss man dies (kostenfrei) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzeigen (nicht beim Senator!). Hier die Daten:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Turmstr. 21 /Haus A
10559 Berlin
Tel.: 90229-0

Link zum Downloaden des Antrags

Man darf über private Krankenkassen abrechnen, man wird aber mit der Kasse nicht direkt abrechnen sondern im Erstattungsverfahren. Man schreibt seinem Klienten eine Rechnung, und der lässt sich das Geld von der Krankenkasse erstatten. Die einzelnen Privatkassen erstatten Heilpraktikerhonorare unterschiedlich. Jede Kasse hat außerdem verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Erstattungen, Selbstbeteiligungen etc. (Infos bei den einzelnen Kassen).

Prüfungschancen:
Es haben z.B. in Tempelhof in der jüngeren Vergangenheit ca. 60 bis 80% der Prüflinge bestanden (von meinen Kursen aber aber etwa 95%, im Powerkurs sogar 100%). Das liegt nicht nur an der Qualität meiner Kurse, vielmehr hat sich die Einstellung der Leute, die zur Prüfung gehen, geändert. Es hat sich rumgesprochen, dass man für die Prüfung systematisch und ernsthaft lernen muss. Einige wenige schaffen das zwar auch allein, aber besser und mit letztlich viel weniger Aufwand an Ungewissheit und Nerven geht es in einem Vorbereitungskurs.

Wenn Sie noch mehr erfahren wollen kommen Sie zum Infoabend. Nutzen Sie das Kontaktkformular!


Share by: